• Es ist auf eine ordentliche, sportliche Verhaltens- und Auftrittsweise bei Aktivitäten, bei welchen das Mitglied als Teil des UMCS erkannt werden kann zu achten. Es ist auch auf eine in der Öffentlichkeit angemessene Ausdrucksweise (keine Beleidigungen, keine anstößigen Bemerkungen) zu achten.
  • Es ist auf eine gepflegte und ordentliche Umgangsweise im Team und gegenüber Dritten zu achten.
  • Den Organisatoren ist gebührender Respekt entgegen zu bringen. Es ist auf die Einhaltung der von den Organisatoren genannten Regeln und Richtlinien zu achten.
  • Auf die Fahrzeuge der Fahrer ist zu achten. Wenn Beschädigungen entstehen muss dies dem Fahrer gemeldet und erstattet werden. Auf Sauberkeit in den Fahrzeugen ist zu achten. Es sollte Wechselkleidung eingepackt werden.
  • Ämter im Verein sind für den jeweiligen Aufgabenbereich nach Innen und Außen repräsentativ tätig. Ideen, Anregungen und Vorschläge sind bei den entsprechenden Personen vorzutragen.
  • Kriminelle und politisch oder religiös radikale Aktionen und Handlungen sind nicht akzeptabel.
  • Die Teilnahme unter Drogen- oder übermäßigen Alkoholeinfluss ist untersagt. Besitz und Mitnahme von Drogen sind ebenfalls untersagt.
  • Die Ausrüstung (Markierer, Funkgeräte, Pyrotechnik etc.) muss den deutschen Richtlinien und Gesetzen entsprechen. Bei Pyrotechnik sind nur Rauchgranaten (kein Knalleffekt, kein Blendeffekt, keine Projektile) gestattet, ausschließlich kaltbrennend nach Absprache mit Spielfeldbetreiber.
  • Es ist darauf zu achten das Lagerung und Transport der Markierer nach geltendem deutschem Recht erfolgen. Die Markierer sind vor und nach Veranstaltungen hierauf zu prüfen (Keine Akkus und Magazine mehr in den Markierern, Akkus und Magazine sind getrennt von den Markierern zu lagern und zu transportieren, Markierer sind auf Entleerung zu prüfen).
  • Bei Leihmarkieren ist ein rücksichtsvoller Umgang zu achten. Bei Beschädigungen ist der Eigentümer oder ein Vorstandsmitglied des UMCS zu benachrichtigen.
  • Die Spielfelder sind sauber zu halten und so zu verlassen, wie man sie vorgefunden hat: Mutwillige Zerstörung ist untersagt.
  • Ausrüstung und Bekleidung die in den Bereich Reenactment/Milsim fallen müssen mit dem Vorstand aufgrund der Außenwirkung abgeklärt werden. Von Militärbekleidung sind Hoheitsabzeichen zu entfernen (Bsp: Deutschlandfahne bei BW-Bekleidung).
  • Bei der Planung von Veranstaltungen sind Anmeldetermine einzuhalten.
  • Die Anreise und Abreise erfolgt in zivil (Einsatzhose mit zivilem Oberteil gilt als zivil).